Rechtsberatung und Prozesskostenhilfe
Nach dem Beratungshilfegesetz stehen Bürgerinnen/Bürgern mit geringem Einkommen kostenlos oder gegen ein geringes Entgeld Rechtsberatung und Rechtsvertretung zu.
Ob Sie zu diesem Personenkreis gehören, können Sie beim zuständigen Amtsgericht unter Vorlage Ihrer Einkommensnachweise erfragen.
Sie erhalten dann einen Berechtigungsschein, mit dem Sie einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin Ihrer Wahl aufsuchen können.
Auch Prozesskostenhilfe ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Auskünfte erteilen die zuständigen Amtsgerichte.